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Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines Mitunternehmers

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 14/06 vom 30.08.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines Mitunternehmers
Stichwort:Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines Mitunternehmers
Leitsatz:Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören --unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen-- zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 14/06




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