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Arbeiter/Angestellte

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BAG – Urteil, 10 AZR 503/99 vom 18.10.2000

Rechtsgebiete:Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe, Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes
Schlagworte:Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte
Stichwort:Arbeiter/Angestellte
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes verstoßen mit den tariflichen Regelungen, mit denen Arbeitern kein anteiliges 13. Monatseinkommen gewährt wird, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 30. November des laufenden Kalenderjahres selbst kündigen, während Angestellten ein solcher tariflicher Anspruch bei einer fristgerechten Eigenkündigung zusteht, nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Es liegt im Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien, mit dieser unterschiedlichen Regelung dem Interesse der Arbeitgeber, Eigenkündigungen von Arbeitern vor dem Stichtag entgegenzuwirken, mehr Bedeutung beimessen als bei Angestellten. An diese sachlich begründete Einschätzungsprärogative sind die Gerichte für Arbeitssachen gebunden.

Aktenzeichen: 10 AZR 503/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil vom 18. Oktober 2000
- 10 AZR 503/99 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 27 Ca 439/97 -
Urteil vom 12. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 8 Sa 77/98 -
Urteil vom 6. Juli 1999
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 503/99




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