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Arbeiten an eigenen Immobilienobjekten

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 896/01 vom 13.05.2003

Rechtsgebiete:TVG, VTV-Bau 1986, VTV-Bau 2000, ArbGG
Schlagworte:Arbeiten an eigenen Immobilienobjekten
Stichwort:Arbeiten an eigenen Immobilienobjekten
Leitsatz:1. Werden von einem Arbeitgeber im Rahmen eines einheitlichen Gewerbebetriebs neben anderen gewerblichen Tätigkeiten auch bauliche Leistungen an eigenen Immobilien erbracht, sind auch diese baulichen Leistungen an den eigenen Immobilien als gewerblich zu qualifizieren.

2. Die Höhe der Entschädigung gem. § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bei Klagen der ZVK-Bau VVaG auf Auskunft und Entschädigung beläuft sich regelmäßig auf 25 % der mutmaßlichen nach dem VTV-Bau geschuldeten Beiträge (Abkehr von der ständigen B AG-Rechtsprechung seit BAG vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 896/01




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