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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 7 B 16.05 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:ARB 1/80, RL 64/221/EWG, RL 2004/38/EG, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Türkei, Ausweisung, Kind türkischer Arbeitnehmer, ARB-Berechtigung, Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Verfahrensgarantie, fehlendes Widerspruchsverfahren, dringender Fall (verneint), Rechtsänderung, maßgeblicher Zeitpunkt, Aufenthaltserlaubnis
Stichwort:ARB-Berechtigung
Leitsatz:1. Welchen gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensanforderungen die Behörde bei der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen genügen muss, richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung geltenden Recht.

2. Auch nach dem 30. April 2006 kann sich ein assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger auf Art. 9 RL 64/221/EWG berufen, sofern die Ausweisungsverfügung vor diesem Zeitpunkt erlassen und noch nicht bestandskräftig geworden ist.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 7 B 16.05




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