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ARB 1/80: Scheinehe

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 15/08 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, ARB 1/80, BZRG
Schlagworte:ARB 1/80: Scheinehe, Ausweisung: Befristung (ARB 1/80), ARB 1/80 : Ausweisung (Befristung)
Stichwort:ARB 1/80: Scheinehe
Leitsatz:Auch wenn bei Berechtigten nach dem ARB 1/80 nur eine Ermessensausweisung zulässig ist, bedeutet dieses nicht, dass (nach den Vorl. Nds. VV- AufenthG Stand: 30.6.2007 Ziff. 11.1.5.1) nur eine Befristung auf vier Jahre möglich ist.

In Fällen, in denen eine Ausweisung generell nur noch im Wege einer Ermessensentscheidung erfolgen darf, ist für die Bestimmung der Dauer der Befristung vielmehr auf den der Ausweisung zugrunde liegenden Sachverhalt abzustellen, dessen Gewicht in einem Vergleich mit den Tatbeständen der §§ 53, 54 oder 55 AufenthG zu ermitteln ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 15/08




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