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OLG-HAMM – Urteil, 19 U 39/06 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, ApoG
Schlagworte:Apothekenkauf, Ärztebevorzugungsverbot, Sittenwidrigkeit
Stichwort:Apothekenkauf
Leitsatz:Die Verabredung eines regelmäßigen Hol- und Bringdienstes für hochpreisige Medikamente zwischen einer Apotheke und einer Arztpraxis verstößt gegen das sogenannte Ärztebevorzugungsverbot nach § 11 ApoG.

Der Kaufvertrag über eine Apotheke, kann sittenwidrig sein, sofern die konkrete Gefahr besteht, dass der Käufer die berufsrechtswidrige Praxis fortsetzt.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 19 U 39/06




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