JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anzeigepflichtige Massenentlassung
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Anzeigepflichtige Massenentlassung |
| Stichwort: | Anzeigepflichtige Massenentlassung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Liegt bei einer nach §§ 17 ff. KSchG anzeigepflichtigen Massenentlassung im vorgesehenen Entlassungszeitpunkt nicht die erforderliche Zustimmung der Arbeitsverwaltung vor, so darf der Arbeitgeber trotz privatrechtlich wirksamer Kündigung den Arbeitnehmer so lange nicht entlassen, bis die Zustimmung erteilt ist. Ist die Zustimmung weder vor noch nach dem vorgesehenen Entlassungszeitpunkt beantragt worden, steht damit fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die entsprechende Kündigung nicht aufgelöst worden ist. Aktenzeichen: 2 AZR 215/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - I. Arbeitsgericht Pforzheim - 1 Ca 671/96 - Urteil vom 21. November 1997 II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 18 Sa 2/98 - Urteil vom 25. Februar 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 215/99 | |
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