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BAG – Urteil, 9 AZR 675/05 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, AZVO, SchFG, VO zu § 5 SchFG, SchulG, VO zu § 93 Abs. 2 SchulG, ZPO, BAT, TVG
Schlagworte:Lehrkräfte, Anzahl der Unterrichtspflichtstunden
Stichwort:Anzahl der Unterrichtspflichtstunden
Leitsatz:1. Im Land Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der Pflichtstunden für beamtete Lehrkräfte landesgesetzlich bestimmt. Seit dem 1. Februar 2004 ist die Anzahl der wöchentlichen Pflichtstunden für angestellte Lehrkräfte entsprechend erhöht worden.

2. Die Verweisung auf die Arbeitszeitregelungen des Beamtenrechts gemäß Nr. 3 Satz 2 SR 2l I BAT ist zulässig. Die angestellte Lehrkraft ist gegen unbillige einseitige Eingriffe in das Synallagma ausreichend geschützt, weil das Land bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte die Grenzen billigen Ermessens zu beachten hat.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 675/05




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