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Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 325/01 vom 27.04.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Letztes Wort des Angeklagten, vorherige freiwillige Abwesenheit , Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin
Stichwort:Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin
Leitsatz:Leitsatz:

Ist der Angeklagte im letzten Hauptverhandlungstermin anwesend, ist ihm das letzte Wort auf jeden Fall zu gewähren. Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte an vorhergehenden Hauptverhandlungsterminen freiwillig nicht teilgenommen hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 325/01




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