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Anwendungsausschluss

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 39.06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:AMG
Schlagworte:Arzneimittelzulassung, Nachzulassung, Inhalt der Zulassungsentscheidung, Auflagen, Gegenanzeigen, Warnhinweise, Prüfungen, Teilversagung, Anwendungsausschluss, Anwendungsgebiete, Indikation, Kontraindikation
Stichwort:Anwendungsausschluss
Leitsatz:1. Fehlt in der Zulassungsentscheidung für ein Arzneimittel eine Gegenanzeige, die eine ganze Personengruppe wie z.B. Kinder unter 12 Jahren von der Anwendung des Präparats ausschließt, so darf die Aufnahme einer solchen Gegenanzeige in die Packungsbeilage nicht im Wege der Auflage nach § 28 Abs. 2 AMG angeordnet werden.

2. Bei der Nachzulassung eines homöopathischen Kombinationspräparats, für dessen Wirkstoffe sämtlich Aufbereitungsmonografien vorliegen und das insgesamt den Kriterien der Kommission D für die Nachzulassung solcher Präparate genügt, kann eine Teilversagung betreffend die Anwendung bei Kindern nicht darauf gestützt werden, es lägen insoweit keine ausreichenden Prüfungen i.S.d. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AMG vor.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.06



THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 1093/03 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:AbwAG, GG, ThürVwVfG, WHG
Schlagworte:Abgabenordnung, Abwasser, Abwasserabgabe, Analogie, Anwendungsausschluss, Bruthaus, Durchflussprinzip, Einleiten, Einleitungstatbestand, Fischzucht, Fischzuchtbetrieb, Forellenzucht, Gewässer, Gewässerbett, Gewässerfunktionen, Gleichheitsgrundsatz, Hauptschluss, Kaskade, Nebenschluss, oberirdisches Gewässer, örtliche Zuständigkeit, technische Anlage, Trommelfilter, Verrohrung, Wasserhaushalt
Stichwort:Anwendungsausschluss
Leitsatz:1. Zur örtlichen Zuständigkeit der Staatlichen Umweltämter in Thüringen für die Erhebung der Abwasserabgabe.

2. Zur Abgrenzung zwischen dem Einleitungstatbestand des § 1 AbwAG und dem Gewässerbegriff des § 1 Abs. 1 WHG bei Fischzuchtbetrieben.

3. Einzelfall einer Forellenzucht, die trotz einer verrohrten Zuleitung und trotz technischer Anlagen wie Bruthaus, Kaskade und Trommelfilter noch als Fischzucht in einem Gewässer anzusehen und nicht zur Abwasserabgabe heranzuziehen ist.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 1093/03


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