JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK
| Rechtsgebiete: | AsylbLG, AufenthG, BeschV, SGG, SGB X, BGB, GG, MRK |
| Schlagworte: | Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Anforderung an Vorbezugszeit - Neuregelung - Verfassungsmäßigkeit - Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK - Beteiligter - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Dauerverwaltungsakt - wesentliche Änderung |
| Stichwort: | Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK |
| Leitsatz: | 1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls voraus; hierfür genügt nicht schon die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Duldung, wenn es dem Ausländer möglich und zumutbar wäre, freiwillig auszureisen (Aufgabe von BSG vom 8.2.2007 - B 9b AY 1/06 R = SozR 4-3520 § 2 Nr 1). 2. Die Vorbezugszeit kann ausschließlich mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden; die mit Wirkung vom 28.8.2008 erfolgte Ausdehnung der Vorbezugszeit auf 48 Monate erfasst auch Leistungsberechtigte, die wegen der zuvor geltenden kürzeren Vorbezugszeit von 36 Monaten bereits Analog-Leistungen bezogen haben. 3. Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b AY 1/07 R | |
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