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Anwendung des 16 m-Privilegs bei einer ungegliederten

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.3219 vom 23.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO, WEG, BayBO
Schlagworte:Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Darlegung der Beschwerdegründe, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung, Fertigstellung des Vorhabens, Rechtsschutzinteresse (verneint), Antragsänderung im Beschwerdeverfahren, Sachdienlichkeit der Änderung (verneint), Unzulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, Anwendung des 16 m-Privilegs bei einer ungegliederten, mehr als 16 m langen Wand, Abstandsflächenübernahme
Stichwort:Anwendung des 16 m-Privilegs bei einer ungegliederten
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.3219




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