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Anwendung des § 44 SGB X

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 30/04 R vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X
Schlagworte:Krankenversicherung, rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Anwendung des § 44 SGB X
Stichwort:Anwendung des § 44 SGB X
Leitsatz:Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit fehlerhaft aus Gründen bejaht worden ist, die der Krankenkasse zuzurechnen sind, hat rückwirkend Anspruch auf Krankengeld, wenn er ursprünglich alles für die Anspruchsentstehung Erforderliche und ihm Zumutbare unternommen hatte und er den Anspruch unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis vom tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse geltend macht.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 30/04 R




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