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Anwendung des § 24 UStG 1999 und Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG auf die Lieferung selbst hergestellter Produkte nach Einstellung der Bodennutzung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 36/04 vom 12.10.2006

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Anwendung des § 24 UStG 1999 und Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG auf die Lieferung selbst hergestellter Produkte nach Einstellung der Bodennutzung
Stichwort:Anwendung des § 24 UStG 1999 und Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG auf die Lieferung selbst hergestellter Produkte nach Einstellung der Bodennutzung
Leitsatz:1. Welcher Ehegatte als Unternehmer zu erfassen ist, richtet sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt wurden.

2. Zur Frage, ob landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes noch vorhanden sind, noch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes i.S. des § 24 UStG 1999 geliefert werden.
Volltext: BFH - Urteil, V R 36/04




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