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Anwendung der Wahlvorschriften über die Betriebsratswahl

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 5 TaBV 74/03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die Betriebsratswahl, Anfechtungsfrist
Stichwort:Anwendung der Wahlvorschriften über die Betriebsratswahl
Leitsatz:1) Bei Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte.

2) Verstößt der Betriebsrat gegen dieses Verfahren, in dem er gleichwohl eine separate "Nachwahl" durchführt, ist diese Wahl entsprechend § 19 BetrVG anfechtbar.

3) Die 2-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG beginnt zu laufen mit Kenntnis der die Anfechtung erklärenden Arbeitnehmer.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 5 TaBV 74/03




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