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Anwendung der Vorschriften des mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 00.1896 vom 22.02.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, Nds.AG BSHG, Nds. Heranziehungsverordnung AG BSGH
Schlagworte:Sozialhilfe - fortdauernder Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe bei vor dem 1. Januar 2005 anhängig gewordenen Klagen - Anwendung der Vorschriften des mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland - Verlust des gewöhnlichen Aufenthalts, wenn während eines längeren Auslandsaufenthaltes Familienmitglieder, mit denen der Hilfeempfänger bisher gemeinsam in einer Wohnung lebte, die Wohnung kündigen und in eine andere Gemeinde umziehen - Übertragung von Aufgaben - hier: Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 108 BSHG - vom überörtlichen auf den örtlichen Sozialhilfeträger nach niedersächsischem Landesrecht
Stichwort:Anwendung der Vorschriften des mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 00.1896




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