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Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 496/00 vom 06.12.2001

Rechtsgebiete:ESchulFinanzG NW, BGB, LBG NW, GG
Schlagworte:Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Stichwort:Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Leitsatz:1. Wird im Anstellungsvertrag eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze vereinbart, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen, schließt dies eine außerordentliche Verdachtskündigung nicht aus.

2. Spricht der Arbeitgeber wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Verdachtskündigung aus, so ist er im Kündigungsschutzprozeß materiell-rechtlich nicht gehindert, sich darauf zu berufen, die den Verdacht begründenden Pflichtwidrigkeiten rechtfertigten eine Tatkündigung.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 496/00




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