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Anwendung alten oder neuen Rechts

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BSG – Urteil, B 8 SO 34/07 R vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, SGB XII, SGG
Schlagworte:Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein Anspruch auf Erstattung des nicht verjährten Kostenanteils unterhalb der Bagatellgrenze - Anwendung alten oder neuen Rechts - Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts
Stichwort:Anwendung alten oder neuen Rechts
Leitsatz:Die Bagatellgrenze (2560 Euro bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten) für die Erstattung von Aufwendungen der Sozialhilfeträger untereinander stellt auf die (tatsächlich) erbrachten Sozialhilfeleistungen, nicht auf die (rechtlich) durchsetzbaren oder tatsächlich geltend gemachten Kosten ab.
Volltext: BSG - Urteil, B 8 SO 34/07 R




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