JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG 2002 auf Holdingunternehmen und Beteiligungsunternehmen als Finanzunternehmen i.S. des KWG
| Rechtsgebiete: | KStG 2002, KWG |
| Schlagworte: | Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG 2002 auf Holdingunternehmen und Beteiligungsunternehmen als Finanzunternehmen i.S. des KWG - Begriff des Eigenhandelserfolges - Absicht der Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges |
| Stichwort: | Anwendbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG 2002 auf Holdingunternehmen und Beteiligungsunternehmen als Finanzunternehmen i.S. des KWG |
| Leitsatz: | 1. Zu den Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG. 2. Der Begriff des Eigenhandelserfolges gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 bestimmt sich nach eigenständigen körperschaftsteuerrechtlichen Maßstäben. Er umfasst den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i.S. des § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung und erfordert nicht das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 KWG. 3. Die Absicht, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 zu erzielen, bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anteilserwerbs. Spätere Maßnahmen des Erwerbers, um den Wert der Anteile bis zum Weiterverkauf zu beeinflussen, stehen einer solchen Absicht nicht entgegen. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 36/08 | |
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