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Anwendbarkeit des Immissionsschutzrechts auf öffentliche Einrichtungen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 03.3011 vom 09.12.2003

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, TA Lärm, BayImSchG
Schlagworte:Anwendbarkeit des Immissionsschutzrechts auf öffentliche Einrichtungen, Maßgeblichkeit des Spitzenpegelkriteriums bei der Beurteilung von Glockengeräuschen, Geltung der allgemeinen Immissionsrichtwerte für nicht-sakrales Läuten von Kirchenglocken, Fehlende Grundrechtsfähigkeit der Kommunen hinsichtlich der Religionsfreiheit
Stichwort:Anwendbarkeit des Immissionsschutzrechts auf öffentliche Einrichtungen
Leitsatz:Die Zumutbarkeit der von einem gemeindlich betriebenen Läutwerk ausgehenden Geräuschbelastung bestimmt sich nach den allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Maßstäben; auf eine religiöse Bedeutung des Zeitschlagens kann sich die Kommune nicht berufen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 ZB 03.3011




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