JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Rückgängigmachen einer Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht, Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage |
| Stichwort: | Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage |
| Leitsatz: | Eine Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht ist wieder rückgängig gemacht, wenn tatsächlich ein Zustand erreicht worden war, der annähernd dem gleicht, der im Zeitpunkt der Enteignung bestanden hatte. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.08 | |
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