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Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 7.08 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Rückgängigmachen einer Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht, Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
Stichwort:Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
Leitsatz:Eine Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht ist wieder rückgängig gemacht, wenn tatsächlich ein Zustand erreicht worden war, der annähernd dem gleicht, der im Zeitpunkt der Enteignung bestanden hatte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.08




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