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Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 195/07 vom 08.01.2008

Rechtsgebiete:BNotO, BGB
Schlagworte:Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung
Stichwort:Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung
Leitsatz:1) Es besteht keine Amtspflicht des Urkundsnotars zur weiteren Durchführung einer von ihm übernommenen Vollzugstätigkeit, wenn sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der beurkundete Grundstückskaufvertrag formnichtig ist, weil er nach dem Willen der Beteiligten ein einheitliches Geschäft mit einem nicht beurkundeten Werkvertrag über die Gebäudeerrichtung darstellt.

2) Bei Personenverschiedenheit zwischen Grundstücksverkäufer und Werkunternehmer kann ein Anzeichen für den Einheitlichkeitswillen darin bestehen, dass der Verkäufer bewusst eine Form der Vermarktung des Grundstücks gewählt hat, bei der unter dem Dach eines Gesamtangebots sowohl der Erwerb des Grundstücks als auch die Bauerrichtung angeboten worden sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 195/07




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