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Anwartschaftszeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11 AL 13/07 R vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:SGB III, SGB VI
Stichwort:Anwartschaftszeit
Leitsatz:Die bei der Ermittlung der Anwartschaftszeit vorgesehene Privilegierung von Pflegepersonen setzt voraus, dass der gepflegte Angehörige Leistungen aus der Pflegeversicherung oder vergleichbare Leistungen tatsächlich bezogen hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 13/07 R



BSG – Urteil, B 11 AL 44/07 R vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:SGB III, AFG
Schlagworte:Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze - Erlöschen der Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung
Stichwort:Anwartschaftszeit
Leitsatz:Ist die Vereinbarung einer Monatsarbeitszeit von vornherein auf eine Überschreitung der wöchentlichen Zeitgrenze von unter 15 Stunden angelegt, handelt es sich um keine kurzzeitige Beschäftigung; dies gilt auch dann, wenn die Wochenarbeitszeit bezogen auf die Gesamtdauer der Beschäftigung im Durchschnitt unterhalb der Kurzzeitigkeitsgrenze bleibt (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 22.8.1984 - 7 RAr 12/83 = SozR 4100 § 102 Nr 6 sowie BSG-Urteile vom 15.5.1985 - 7 RAr 22/84 -und vom 15.6.1988 - 7 RAr 12/87 = Die Beiträge 1988, 286).
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 44/07 R

BSG – Urteil, B 7a AL 74/05 R vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:SGB III, AFG
Schlagworte:Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis während des Zivildienstes - Beschäftigungssuche unmittelbar vor Dienstantritt
Stichwort:Anwartschaftszeit
Leitsatz:Zu den Anforderungen an eine Beschäftigungssuche unmittelbar vor Antritt des Zivildienstes bei Zivildienstleistenden, die ihren Dienst vor dem 1.1.2002 angetreten haben.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 74/05 R

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK
Schlagworte:Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Entscheidung über eine Ausweisungsverfügung, Nachschieben von Gründen bzw. Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, Ausweisung wegen Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Erfordernis belegbarer Tatsachen als notwendige Voraussetzung der Ausweisung, Anforderungen an den Nachweis der Unterstützungshandlung, Vielfältige Kontakte eines Ausländers zu Personen im Umfeld des internationalen, Terrorismus
Stichwort:Anwartschaftszeit
Leitsatz:1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 03.3295


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