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Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Ersatzvornahmeermächtigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 5 W 118/00 vom 16.02.2000

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Ersatzvornahmeermächtigung
Stichwort:Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Ersatzvornahmeermächtigung
Leitsatz:Wird der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung vom erkennenden Landgericht gem. § 887 ZPO zur ersatzweisen Vornahme einer vertretbaren Handlung ermächtigt, so kann der Schuldner nicht persönlich gegen diesen Beschluss die sofortige Beschwerde einlegen, da diese dem Anwaltszwang unterliegt.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 5 W 118/00




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