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Anwaltshaftung: Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über Zustellung eines Kündigungsschreibens

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 158/05 vom 02.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Anwaltshaftung: Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über Zustellung eines Kündigungsschreibens
Stichwort:Anwaltshaftung: Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über Zustellung eines Kündigungsschreibens
Leitsatz:Der mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragte Anwalt darf sich bei der Berechnung der nach § 4 KSchG einzuhaltenden Frist auf die Angabe des Mandanten verlassen, die Kündigung habe in einem freigestempelten Umschlag im Briefkasten gelegen, und hieraus den Schluß ziehen, daß die Kündigung mit der Post geschickt worden ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 158/05




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