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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 70/07 vom 10.04.2007

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Stillhalteabkommen, Rechtsmittel, fristwahrend, Anwaltsbrauch
Stichwort:Anwaltsbrauch
Leitsatz:Auch bei einem zunächst nur "fristwahrend" eingelegten Rechtsmittel darf der Rechtsmittelgegner sofort einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen

Dies gilt nicht, wenn die Parteien ein sogenanntes "Stillhalteabkommen" geschlossen haben. Ein solches kommt aber nicht durch Schweigen des Rechtsmittelgegners auf eine entsprechende Bitte des Rechtsmittelführers zustande. Daran ändert auch ein im Gerichtsbezirk eingeführte Brauch unter Rechtsanwälten nichts.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 70/07




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