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Anwaltliche Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 93/09 vom 10.07.2009

Rechtsgebiete:BNotO, RVG-VV
Schlagworte:Anwaltliche Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO
Stichwort:Anwaltliche Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO
Leitsatz:Das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht nach § 15 Abs. 2 BNotO ist - auch kostenrechtlich - ein Verfahren des 2. Rechtszuges, das sich an das erstinstanzlich vor dem Notar geführte und mit der ablehnenden Entscheidung des Notars beendete Verfahren anschließt. Dem anwaltlichen Vertreter eines Beteiligten steht die Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3500 zu. Eine Anrechnung der im Verfahren vor dem Notar entstandenen Geschäftsgebühr nicht statt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 93/09




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