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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 13/05 vom 20.04.2006

Rechtsgebiete:PersVG LSA
Schlagworte:Vertretung, anwaltliche Erstattung, Anwaltskosten
Stichwort:anwaltliche Erstattung
Leitsatz:Die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Personalrats im gerichtlichen Verfahren sind grundsätzlich erstattungsfähig im Sinne des § 42 Abs. 1 PersVG LSA. Es besteht eine Regelvermutung dahin gehend, dass es für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf.

Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) muss einem Personalrat Gelegenheit gegeben werden, zur abschließenden Klärung von Rechtsfragen den Rechtsweg auszuschöpfen und eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts herbeizuführen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 13/05




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