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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 E 10310/07.OVG vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BRAGO, RVG
Schlagworte:Beschwerde, Einigungsgebühr, Erinnerung, Erledigungsgebühr, Erledigung, nichtstreitige, Kostenfestsetzung, Kostenfestsetzungsantrag, Kostenfestsetzungsverfahren, Mitwirkung, anwaltliche, Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Streitbeilegung, gütliche, Vergütungsverzeichnis
Stichwort:anwaltliche
Leitsatz:1. Die Erledigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsteht nur, wenn sich die Rechtssache "durch die anwaltliche Mitwirkung" erledigt hat. Dies setzt eine für die Erledigung der Rechtssache ursächliche anwaltliche Mitwirkung voraus.

2. Eine über das Betreiben des Verfahrens hinausgehende, auf eine gütliche Streitbeilegung abzielende Tätigkeit des Rechtsanwalts kann darin bestehen, dass er selbst einen Vorschlag zur nichtstreitigen Erledigung des Rechtsstreits in das Verfahren einbringt oder auf einen entsprechenden Vorschlag des Gerichts seine Mandantschaft zur Abgabe einer Erledigungserklärung bewegt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 E 10310/07.OVG



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 W 28/05 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, VV zum RVG
Schlagworte:Geschäftsgebühr, anwaltliche, Verfahrensgebühr, anwaltliche, Kostenfestsetzungsverfahren und Geschäftsgebühr
Stichwort:anwaltliche
Leitsatz:Die nicht angerechnete Geschäftsgebühr für die vorprozessuale Tätigkeit des Anwalts kann regelmäßig nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 W 28/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 325/03 vom 08.10.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, GG
Schlagworte:Gehör, rechtliches, Ladung, Ladungsempfänger, Vertretung, anwaltliche, Urteilsbegründung, Verweisung, Würdigung, Vortrag, übergangener, Tatsachenfeststellung, unrichtige
Stichwort:anwaltliche
Leitsatz:1. Wird der bislang nicht anwaltlich vertretene Asylbewerber zur mündlichen Verhandlung unmittelbar geladen, so muss die Ladung gegenüber dem neu hinzutretenden Rechtsanwalt nicht wiederholt werden. Gleiches gilt, wenn der schon bestellte Bevollmächtigte dem Gericht zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht bekannt war.

2. Die Urteilsbegründung verstößt nicht gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs, wenn sie nach § 77 Abs. 2 AsylVfG auf den angefochtenen Bundesamtsbescheid verweist, sofern im Klageverfahren nichts substanziell Neues vorgetragen worden ist.

3. Über den Verfahrensfehler des § 138 Nr. 3 VwGO kann nicht beanstandet werden, dass das Gericht Tatsachen unrichtig festgestellt oder gewürdigt hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 325/03


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