JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anwärterbezüge
| Rechtsgebiete: | BBG, BBesG, BBesGVwV, EGV, GG |
| Schlagworte: | Anwärterbezüge, Fachhochschulstudium, Mindestdienstzeit, Rückforderung, Vorbereitungsdienst |
| Stichwort: | Anwärterbezüge |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 118/08 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, BGB, BBesGVwV |
| Schlagworte: | Anwärterbezüge, Rückforderung, Auflage, Zweckbestimmung, Zweckverfehlung, tatsächliche Willenseinigung, vorzeitige Beendigung der Ausbildung, endgültiges Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, Vertretenmüssen eines Scheiterns in der Abschlussprüfung |
| Stichwort: | Anwärterbezüge |
| Leitsatz: | Die Gewährung von Anwärterbezügen unter der Auflage, dass die Ausbildung nicht aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund vorzeitig endet, ermöglicht keine Rückforderung gegenüber einem Anwärter, der nach Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wegen des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung kraft Gesetzes entlassen ist. Ein Prüfungsversagen beruht auf einem vom Anwärter zu vertretenden Grund, wenn er sich der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung nicht ernsthaft gewidmet hat. Dafür ist ein Abfallen der Prüfungsleistung gegenüber den Vorleistungen im Regelfall kein ausreichendes Indiz. Notwendig sind objektiv fassbare Anhaltspunkte für eine nicht mit dem nötigen Ernst betriebene Ausbildung und Prüfungsvorbereitung. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 15.07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, BGB, BBesGVwV |
| Schlagworte: | Anwärterbezüge, Rückforderung, Auflage, Zweckbestimmung, Zweckverfehlung, tatsächliche Willenseinigung, vorzeitige Beendigung der Ausbildung, endgültiges Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, Vertretenmüssen eines Scheiterns in der Abschlussprüfung |
| Stichwort: | Anwärterbezüge |
| Leitsatz: | Die Gewährung von Anwärterbezügen unter der Auflage, dass die Ausbildung nicht aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund vorzeitig endet, ermöglicht keine Rückforderung gegenüber einem Anwärter, der nach Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wegen des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung entlassen wird. Ein Prüfungsversagen beruht auf einem vom Anwärter zu vertretenden Grund, wenn er sich der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung nicht ernsthaft gewidmet hat. Dafür ist ein Abfallen der Prüfungsleistung gegenüber den Vorleistungen im Regelfall kein ausreichendes Indiz. Notwendig sind objektiv fassbare Anhaltspunkte für eine nicht mit dem nötigen Ernst betriebene Ausbildung und Prüfungsvorbereitung. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 14.07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, GKG, VwGO, LBG |
| Schlagworte: | Dienstunfähigkeit, Einbehaltung der Dienstbezüge, Besoldung, Versetzung Ruhestand, Teilstatus, Streitwert, ZwangspensionierungSachgebiete: aufschiebende Wirkung, einstweilige Anordnung, Streitwert, Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand, Besoldung, Sonderzuwendung, Jubiläumsgabe, Zulage, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe |
| Stichwort: | Anwärterbezüge |
| Leitsatz: | 1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 55 Satz 3 LBG ist nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nur nach § 123 VwGO statthaft. 2. Zu den Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs auf Weiterzahlung der vollen Dienstbezüge während des Zurruhesetzungsverfahrens. 3. Macht der Beamte geltend, die Einbehaltensregelung nach § 55 Satz 3 LBG sei auf Beamte nicht anwendbar, die während des Rechtsstreits über die Zurruhesetzung weiter Dienst tun, bemisst sich der Streitwert nach dem zwölffachen Betrag der einbehaltenen Monatsbezüge. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 45/07 | |
"Anwärterbezüge - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum