JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > anvertraut
| Rechtsgebiete: | BBG, BDG |
| Schlagworte: | Disziplinarrecht, Bundesdisziplinarrecht, Deutsche Telekom AG, T-Punkt, Telekommunikation, anvertraut, dienstlich anvertraut, Zugriff, Zugriffsdelikt, Entwendung, Handy, Upgrade, Falschbuchung, Kernpflicht, Kernpflichtverletzung, Kernbereich, Kernbereichsverletzung, Vertrauensverlust, endgültiger Vertrauensverlust, Bemessungskriterien, anerkannter Milderungsgrund, Ausnahmesituation, unverschuldete finanzielle Notlage, existentielle Notlage, psychische Ausnahmesituation, Unterhaltsbeitrag, Regeltypik, unbillige Härte |
| Stichwort: | anvertraut |
| Leitsatz: | 1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar. 2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11702/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase |
| Stichwort: | anvertraut |
| Leitsatz: | 1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist. 2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG | |
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