JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Antragsrücknahme
| Rechtsgebiete: | GBO |
| Schlagworte: | Antragsrücknahme, Bewilligung |
| Stichwort: | Antragsrücknahme |
| Leitsatz: | 1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren. 2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 496/06 | |
| Rechtsgebiete: | HochSchG, LBG |
| Schlagworte: | Fachhochschule, Kanzler, Amtszeit, Wiederbestellung, Beamter auf Zeit, Beamtenverhältnis auf Zeit, Lebenszeitbeamter, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeamter, Antrag, Antragsrecht, Antragstellung, Zeitpunkt der Antragstellung, Rücknahme, Antragsrücknahme, Übernahme, Übernahme in den Landesdienst, Übernahmeanspruch, Versorgung, Versorgungsgedanke, Gesetzesauslegung |
| Stichwort: | Antragsrücknahme |
| Leitsatz: | Kanzler von Hochschulen können nach derzeitiger Gesetzeslage (§ 83 Abs. 3 Satz 2 HochSchG) die Übernahme in den Landesdienst auch noch nach ihrem mit Ablauf der Amtszeit erfolgten Eintritt in den Ruhestand beantragen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10209/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Strafvollzug, Antragsrücknahme, Wirksamkeit |
| Stichwort: | Antragsrücknahme |
| Leitsatz: | Besteht Streit über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, so hat hierüber nicht das Oberlandesgericht, sondern die Strafvollstreckungskammer zu entscheiden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 351/05 (StrVollz) | |
| Rechtsgebiete: | SpruchG |
| Schlagworte: | Spruchverfahren, Geschäftswert, Antragsrücknahme, Mindestwert, Handelsrecht |
| Stichwort: | Antragsrücknahme |
| Leitsatz: | Wird der Antrag im Spruchverfahren zurückgenommen, ist als Geschäftswert der Mindestwert von 200.000 Euro festzusetzen.TrueFalseFalse1.1 |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 20 W 5/03 | |
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