JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Antragsgegner
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Antragsgegner, Passivlegitimation, Sofortvollzugsanordnung, Widerspruchsbehörde |
| Stichwort: | Antragsgegner |
| Leitsatz: | Richtiger Antragsgegner ist in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Ausgangsbehörde auch dann, wenn erst die Widerspruchsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 110/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LplG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Antragsgegner, Regionalplan, Teilfortschreibung, Vorranggebiet, Windenergie, Regionalverband, Genehmigung |
| Stichwort: | Antragsgegner |
| Leitsatz: | Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Teilfortschreibung eines Regionalplans entfällt mit dem Inkrafttreten eines neuen Regionalplans. Regionalpläne werden in Baden-Württemberg von den Regionalverbänden durch Satzungen aufgestellt und fortgeschrieben. Richtiger Antragsgegner für einen Normenkontrollantrag gegen einen Regionalplan ist daher ungeachtet der Genehmigungspflicht nach § 13 LplG der jeweilige Regionalverband. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2789/06 | |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Schlagworte: | Insolvenzverwalter, Vorauswahl, Antragsgegner, Justizverwaltungsakt |
| Stichwort: | Antragsgegner |
| Leitsatz: | Zur Frage des richtigen Antragsgegners im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff EGGVG betreffend die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern. Wegen Abweichung von OLG Köln NZI 2007, 105, 106 wird die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 VA 11/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG LSA |
| Schlagworte: | Zuständigkeitswechsel, Antragsgegner, richtiger, Passivlegitimation |
| Stichwort: | Antragsgegner |
| Leitsatz: | Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ist in entsprechender Anwendung von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die Behörde bzw. deren Rechtsträger zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat. Als Erlassbehörde im Sinne dieser Vorschrift ist in den Fällen, in denen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens ein Wechsel der behördlichen Zuständigkeit eintritt, die in das Verfahren neu einrückende Behörde anzusehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 103/06 | |
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