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Antragsberechtigter für einen Wohnberechtigungsschein

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 49.01 vom 13.08.2003

Rechtsgebiete:WoBindG F. bis 2001
Schlagworte:Asylbewerber als Wohnungssuchender i.S. von § 5 WoBindG a.F., Wohnungssuchender, Asylbewerber als -, Antragsberechtigter für einen Wohnberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, antragsberechtigt für
Stichwort:Antragsberechtigter für einen Wohnberechtigungsschein
Leitsatz:Asylbewerber, die nicht (mehr) verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, sind nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage antragsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung im räumlichen Geltungsbereich ihrer Aufenthaltsgestattung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 49.01




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