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Antragsbegründungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 41.04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:BNatSchG 2002, FStrG, VerkPBG, VwGO
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, vorläufiger Rechtsschutz, Antragsfrist, Antragsbegründungsfrist, Belehrungspflicht, Fristlauf, anerkannter Naturschutzverein, Anspruch auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren, nachträgliche Ermittlungen, Präklusion von Vorbringen, naturschutzrechtliche Befreiungen im Planfeststellungsbeschluss, Artenschutz und Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses, Variantenauswahl, Anforderungen an die Eingriffsermittlung
Stichwort:Antragsbegründungsfrist
Leitsatz:1. Unterfällt ein Straßenbauvorhaben sowohl dem § 5 Abs. 2 Satz 1 VerkPBG als auch dem § 17 Abs. 6 a Satz 1 FStrG, weil dafür nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, gilt für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die einmonatige Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG.

2. Die Rechtsbehelfsbelehrung eines solchen Planfeststellungsbeschlusses, die lediglich den Hinweis enthält, dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb der Monatsfrist des § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG "gestellt" werden muss, ist unvollständig, weil die Belehrung über die einzuhaltende Begründungsfrist fehlt.

3. Auf die Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG ist gemäß § 17 Abs. 6 a Satz 5 FStrG die Bestimmung über den Fristlauf nach § 58 VwGO entsprechend anzuwenden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 41.04



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2771/03 vom 09.11.2004

Rechtsgebiete:AuslG, LVwVfG, VwGO
Schlagworte:Änderung der Rechtsprechung, Antragsbegründungsfrist, Berufungszulassungsverfahren, Effizienzgebot, EU-Bürger, Freizügigkeit, Oliveri, Orfanopoulos, Wiederaufgreifen des Verfahrens
Stichwort:Antragsbegründungsfrist
Leitsatz:1. Die durch Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - eingeleitete Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) gebietet es nicht, von der Fristbindung des berücksichtigungsfähigen Vortrags im Berufungszulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abzusehen.

2. Die genannte Rechtsprechungsänderung bietet aber für die Ausländerbehörden regelmäßig hinreichenden Anlass zur Wiederaufnahme solcher bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren, in denen freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger aufgrund von Ist- bzw. Regelausweisungen ohne hilfsweise angestellte Ermessenserwägungen ausgewiesen wurden, sofern sich der Ausländer innerhalb angemessener Frist nach Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich an die Ausländerbehörde wendet.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2771/03


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