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Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen gegen die Rücknahme- und Pfanderhebungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 53/05 vom 27.05.2005

Rechtsgebiete:VerpackV, UWG
Schlagworte:Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen gegen die Rücknahme- und Pfanderhebungspflicht
Stichwort:Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen gegen die Rücknahme- und Pfanderhebungspflicht
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis von Verbraucherverbänden gemäß § 8 Abs.3 Nr.3 UWG besteht allein hinsichtlich solcher Wettbewerbsverstöße, die auch Verbraucherinteressen berühren.

2. Die Vorschriften der VerpackV über Rücknahme- und Pfanderhebungspflichten bezwecken nicht auch den Schutz der Verbraucherinteressen (Klarstellung zu Senat, Beschluss vom 15. April 2005 - 5 W 48/05).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 53/05




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