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Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 Wx 115/09 vom 11.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben
Stichwort:Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben
Leitsatz:1) Der vollstreckungsfreie Miterbe ist zur Antragstellung nach § 2227 Abs. 1 BGB mit dem Ziel der Entlassung des Testamentsvollstreckers befugt, der sein Amt lediglich für einen mit der Testamentsvollstreckung beschwerten Miterben ausübt.

2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB kann sich in dieser Konstellation nur daraus ergeben, dass der Testamentsvollstrecker durch konkrete Pflichtwidrigkeiten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses die Rechte des vollstreckungsfreien Miterben gefährdet.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 Wx 115/09




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