JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Antragsbefugnis
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, WRV, EvKirV, SächsLadÖffG |
| Schlagworte: | Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Kirchenvertrag, Antragsbefugnis |
| Stichwort: | Antragsbefugnis |
| Leitsatz: | Der in Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf verankerte Sonntagsschutz gestattet die Freigabe von vier aufeinanderfolgenden Sonntagen zur Ladenöffnung in aller Regel nicht. Soweit die Freigabe mehrerer aufeinander folgender Sonntage möglich ist, gewinnt das Erfordernis einen besonderen regionalen Bedarfs bei der Ausübung des dem Verordnungsgeber durch § 8 Abs. 1 und 2 SächsLadÖffG eingeräumten Ermessens ein gesteigertes Gewicht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 C 30/08 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung, Antragsbefugnis, Bürger, Gebietsänderungsvertrag, Normenkontrolle, Organisationsakt, Rechtsvorschrift |
| Stichwort: | Antragsbefugnis |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsänderungsvertrag stellt im Zusammenwirken mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Organisationsakt dar, der bewirkt, dass die von den Gemeinden vereinbarte Gebietsänderung mit konstitutiver Wirkung festgestellt und die Auflösung der eingemeindeten sowie die Existenz der neu gebildeten Gemeinde begründet wird. Er trifft als solcher grundsätzlich keine Regelungen mit rechtlicher Außenwirkung über Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Gemeinden und den Bürgern. 2. Weder aus der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt oder dem Kommunalwahlgesetz noch aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich subjektive Rechte der einzelnen Bürger, die im Rahmen einer Gemeindegebietsreform, insbesondere der Eingemeindung und Neubildung von Gemeinden, und bei der Entscheidung über Aufgaben und Befugnisse der neu gebildeten Gemeinde zu beachten wären. 3. Unmittelbar betroffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA und damit anhörungspflichtig sind nur die Bürger, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren, d. h. bei einer Eingemeindung sind nur die Bürger der einzugliedernden Gemeinde anzuhören, da diese nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages aufgelöst wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 K 462/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Antragsfrist, BGB-Gesellschaft, Parteiwechsel, actio pro socio |
| Stichwort: | Antragsbefugnis |
| Leitsatz: | Zur Normenkontrollantragsbefugnis von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn als Eigentümer des planbetroffenen Grundstücks im Grundbuch die namentlich benannten Gesellschafter mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft" oder "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragen waren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 89/07 | |
| Rechtsgebiete: | FBG, HGO, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Friedhofsgärtner, Friedhofssatzung, Gemeinde, Gemeinschaftsgrabanlagen, Gestaltungsvorschrift, Wiesengrabstätte, wirtschaftliche Betätigung |
| Stichwort: | Antragsbefugnis |
| Leitsatz: | Der Betrieb kommunaler Friedhöfe ist offensichtlich keine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde i.S.d. § 121 HGO. Ein gewerblicher Friedhofsgärtner kann daher aus dieser Bestimmung keine Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen eine Friedhofssatzung herleiten, die durch Einführung sog. Wiesengrabstätten und Gemeinschaftsgrabstätten für Urnenbeisetzungen für ihn absehbare Umsatzeinbußen mit sich bringt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 C 2265/08.N | |
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