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Antrag vor Beginn der Beschäftigung

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BSG – Urteil, B 7a AL 20/05 R vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:SGB III, EinglZuschV, SGB X
Schlagworte:Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Antrag vor Beginn der Beschäftigung - Förderungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers - Minderleistung - Kausalitätsprüfung - Prognoseentscheidung - Bindungswirkung einer mündlichen Zusage
Stichwort:Antrag vor Beginn der Beschäftigung
Leitsatz:1. Bei Eingliederungszuschüssen nach §§ 217ff SGB 3 ist der Antrag rechtzeitig, wenn er vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt ist.

2. Eine Minderleistung als Voraussetzung der Förderungsbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ist typisierend anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu den gesetzlich erfassten besonderen Personengruppen gehört.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 20/05 R




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