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Antrag nach Abschluss der Reise

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 140/05 vom 19.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Reiseentschädigung, Reisekosten, Antrag nach Abschluss der Reise, nachträgliche Erstattung
Stichwort:Antrag nach Abschluss der Reise
Leitsatz:Im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe sind der bedürftigen Partei zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins entstandene Reisekosten grundsätzlich auch dann - nachträglich - zu erstatten, wenn sie dies erst nach Antritt der Reise verlangt, nachdem sie die Kosten zunächst verauslagt hat.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 140/05




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