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Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt

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BSG – Urteil, B 7a AL 2/06 R vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:SGB III, SGB X, AlhiV, GG
Schlagworte:Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen Rechtsprechung, Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt, Arbeitslosenhilfe, Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung, Absetzung Privatversicherungsbeiträge, Pauschalierung, Verfassungswidrigkeit, Absetzbarkeit und Angemessenheit der Beiträge
Stichwort:Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt
Leitsatz:Die Einschränkung des § 330 Abs 1 Alt 2 SGB III, dass ein unanfechtbarer Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen ist, gilt dann nicht, wenn der Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 2/06 R




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