JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Antrag eines Windkraftbetreibers
| Rechtsgebiete: | VwGO, ROG, BauGB, RegBkPlG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung", Festlegung von Windeignungsgebieten, Antrag eines Windkraftbetreibers, Antragsbefugnis, Ausfertigungsmangel, mehrere Satzungsbestandteile, keine gesonderte Ausfertigung von textlichen Festsetzungen und Festlegungskarte, Bezugnahme im Satzungstext, Möglichkeit eindeutiger Identifizierung, Bezeichnung durch individualisierende Merkmale, "gedankliche Schnur", besonderer Anlass für Identitätszweifel, erhebliche Unterschiede zwischen veröffentlichter und angeblich ausgefertigter Karte, keine Unbeachtlichkeit, Bekanntmachungsmangel, Genehmigung |
| Stichwort: | Antrag eines Windkraftbetreibers |
| Leitsatz: | Die Ausfertigung eines als Satzung beschlossenen Regionalplans, der aus mehreren Bestandteilen besteht, genügt rechtsstaatlichen Anforderungen, wenn der Satzungsbeschluss ordnungsgemäß ausgefertigt ist und in diesem in einer Weise auf die übrigen Satzungsbestandteile, wie etwa eine Festlegungskarte, Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an deren Identität sowie ihrer Zugehörigkeit zu der Satzung ausschließt und damit eine Art "gedanklicher Schnur" herstellt. Hierfür ist erforderlich, dass die Karte im Satzungstext durch individualisierende Merkmale so eindeutig bezeichnet ist, dass ihre Identifizierung ohne weiteres möglich ist. Zweifel an der Identität sind insbesondere dann begründet, wenn erhebliche Unterschiede zwischen der dem Satzungsbeschluss angeblich zugrunde liegenden und der schließlich veröffentlichten Karte bestehen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 2.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ROG, BauGB, RegBkPlG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Regionalplan Lausitz-Spreewald - Sachlicher Teilplan III "Windkraftnutzung", Antrag eines Windkraftbetreibers, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, unterbliebene Ausfertigung, keine Unbeachtlichkeit, Reichweite der Prüfungspflicht im Normenkontrollverfahren, Abwägungskontrolle, (kein) Abwägungsausfall, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Abwägungsdefizit, naturschutzfachliche (avifaunistische) Belange, Verweis auf "ornithologisches Fachkonzept", maßgebliche Kriterien, unzureichende Ermittlung bzw. Dokumentation, Kenntnisnahmemöglichkeit der Regionalversammlung, Abwägungsfehlgewichtung, privates Interesse an der Windkraftnutzung, grundsätzlich typisierte Berücksichtigung ausreichend, ausnahmsweise erhöhtes Gewicht, immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag bereits gestellt, Vorhabenstandort in früherer Entwurfsfassung als Windeignungsgebiet ausgewiesen, Planerhaltung |
| Stichwort: | Antrag eines Windkraftbetreibers |
| Leitsatz: | Ein als Satzung beschlossener Regionalplan bedarf einer Ausfertigung, die sicherstellt, dass der Inhalt des Regionalplans mit dem Willen der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung übereinstimmt. Unterbleibt die Ausfertigung, stellt dies als Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis einen stets beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 9.05 | |
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