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Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung rückwärtige Erschließung von Wohnblöcken außerhalb des Plangebiets als abwägungserheblicher Belang

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 3 B 166/02.NE vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung rückwärtige Erschließung von Wohnblöcken außerhalb des Plangebiets als abwägungserheblicher Belang, Annahme des Plangebers, einem privaten Belang könne durch Vereinbarung zwischen dem Träger des Belangs und dem Erschließungsträger hinreichend Rechnung getragen werden, Fehlgewichtung des privaten Belangs, wenn Festsetzungen des Bebauungsplans der Umsetzung einer solchen Vereinbarung von vornherein entgegenstehen
Stichwort:Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung rückwärtige Erschließung von Wohnblöcken außerhalb des Plangebiets als abwägungserheblicher Belang
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 3 B 166/02.NE




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