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Antrag auf gerichtliche Prüfung

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OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 Ws 383/03 vom 17.12.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafverfahren, einstweilige Unterbringung, Antrag auf gerichtliche Prüfung, Beschwerde
Stichwort:Antrag auf gerichtliche Prüfung
Leitsatz:Auch wenn der Zuständigkeitswechsel vom Amts- zum Landgericht auf einer Verweisung gem. § 270 StPO beruht, ist eine noch gegen den amtsgerichtlichen Unterbringungsbefehl gerichtete Beschwerde vom Landgericht als Antrag auf gerichtliche Prüfung gem. § 117 Abs. 1, § 126a Abs. 2 StPO oder - bei nicht vollzogenem Unterbringungsbefehl - als Antrag auf Aufhebung des Unterbringungsbefehls nach § 126a Abs. 3 StPO zu behandeln. Erst gegen die darauf ergehende Entscheidung des Landgericht ist erneut Beschwerde zum Oberlandesgericht möglich.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ws 383/03




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