JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, WoGG |
| Schlagworte: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, keine Verpflichtung der Antragsgegnerin durch einstweilige Anordnung, vorläufig Wohngeld zu zahlen, kein Anordnungsgrund, Eigenheimzulage wohngeldrechtlich als Minderung der Belastung zu berücksichtigen |
| Stichwort: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 CE 06.1458 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, EMRK |
| Schlagworte: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Drohende Abschiebung nach Albanien, Beabsichtigte Eheschließung, Schwangerschaft der Lebensgefährtin |
| Stichwort: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 CE 06.265 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ThürJAPO |
| Schlagworte: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Zulässigkeit, Anordnungsgrund, effektiver Rechtsschutz, vorläufige Zulassung, mündliche Prüfung, Vornote, Bewertung, vorläufige Gesamtnotenbildung, Abweichungsentscheidung, Gesamteindruck, Voraussetzungen, Zulassung, gerichtliche Kontrolle, Prüfungsentscheidung, Wertung, prüfungsspezifisch, Prüfer, Bewertungsspielraum, Bewertungsfehler, Erfolgsaussicht, fehlend, Interessenabwägung, Folgenabwägung, vorläufige Feststellung |
| Stichwort: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
| Leitsatz: | 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §123 VwGO, durch die die Hauptsache (teilweise) vorweggenommen wird, kommt bei berufsbezogenen Prüfungen dann in Betracht, wenn dies zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes des Betroffenen geboten ist. Insbesondere steht einer vorläufigen Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen nicht entgegen, dass noch nicht alle für eine endgültige Bewertung der Prüfungsleistungen erforderlichen Vornoten feststehen. 2. Der auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung gerichtete Eilantrag bleibt erfolglos, wenn eine dem Verwaltungsgericht mögliche eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass das auf eine Neubewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen und Zulassung zur mündlichen Prüfung gerichtete Begehren des Betroffenen in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall scheidet der Erlass einer einstweiligen Anordnung allein aufgrund einer Interessen- und Folgenabwägung aus. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, EO 678/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GastG, ProstG |
| Schlagworte: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für einen "FKK-Club mit gewerblicher Zimmervermietung" (an Prostituierte) vorläufig zu erteilen, kein Anordnungsgrund, wenn Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich nicht gestattet ist, kein Anordnungsgrund, wenn Erlaubnisverfahren einschließlich eines Widerspruchsverfahrens nach den Umständen des Falls noch nicht unverhältnismäßig lange dauert, gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit, Auslegung des Versagungsgrunds "der Unsittlichkeit Vorschub leisten" maßgeblicher Einfluss möglicherweise unzuverlässiger Personen (Gesellschafter) auf den Gewerbebetrieb |
| Stichwort: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 CE 04.2203 | |
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