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Antrag auf einstweilige Anordnung

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 426/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Antrag auf einstweilige Anordnung, Rücknahme, kein Zustimmungserfordernis
Stichwort:Antrag auf einstweilige Anordnung
Leitsatz:Die Rücknahme eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren bedarf nicht der Einwilligung des Antragsgegners; § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO findet im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Anwendung.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 426/08




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