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Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 14.07 vom 08.07.2008

Rechtsgebiete:BPersVG, NHG, ZPO
Schlagworte:Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters, Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, hauptamtlicher Vizepräsident einer Hochschule, Anschlussrechtsbeschwerde des Personalrats
Stichwort:Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1. Der hauptamtliche Vizepräsident einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen ist zur Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG befugt, wenn ihm die Kompetenz zur Entscheidung in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern übertragen ist; eine Kompetenz zur ständigen Vertretung des Präsidenten steht ihm nicht zu.

2. Eine Anschlussrechtsbeschwerde des im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG beteiligten Personalrats, mit welcher er die Rechtsbeschwerde des Jugendvertreters unterstützt, ist unzulässig.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 14.07




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