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Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 13.03 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:AEG
Schlagworte:Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage, Begründungsfrist, notwendiger Inhalt der Begründung.
Stichwort:Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage
Leitsatz:Für die gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG erforderliche fristgebundene Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Antragsteller lediglich pauschal auf seine im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 13.03




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