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antizipierte Gebührenerhebung

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 N 1597/03 vom 16.09.2004

Rechtsgebiete:FriedhofsG, FriedhofsO, FriedhofsgebO, HGO, KAG
Schlagworte:Abräumung, Benutzungszwang, Bestattung, Dauerschuldverhältnis, Friedhofsgebühr, Grabmal, Nutzungsrecht, antizipierte Gebührenerhebung, vorweggenommene Gebührenerhebung, öffentliche Einrichtung
Stichwort:antizipierte Gebührenerhebung
Leitsatz:1. Behält eine Friedhofsordnung ausnahmslos der Gemeinde das Recht vor, nach Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungszeit Grabmale zu entfernen oder entfernen zu lassen, so unterliegt dies keinen rechtlichen Bedenken.

2. Eine Gebührenregelung, die die Erhebung der Grabräumgebühr bereits im Zeitpunkt der Bestattung vorsieht, ist als vorweggenommene Gebührenerhebung zulässig.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 N 1597/03




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