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Antennenanlage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10597/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Antenne, Antennenanlage, Gesamtanlage, Mast, Mobilfunkmast, Bauantrag, Baugenehmigung, genehmigungsfrei, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Nutzungsänderung
Stichwort:Antennenanlage
Leitsatz:Das Anbringen von Antennen an einen genehmigten Mobilfunkmast in einer Höhe von mehr als 10 m ist nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 b LBauO genehmigungsfrei.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10597/08.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 575/02 vom 02.04.2002

Rechtsgebiete:HBO, VwGO
Schlagworte:Mobilfunk, Antennenanlage, Nutzungsverbot, Baugenehmigungspflicht, Weisung
Stichwort:Antennenanlage
Leitsatz:Auch unter der Geltung des § 78 Abs. 1 HBO 1993 rechtfertigt allein die formelle Illegalität einer baulichen Anlage ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot.

Dies gilt auch für die Nutzung einer baugenehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Antennenanlage des Mobilfunks (hier: 7 m hoher Antennenträger auf einem 30 m hohen Wohnhaus im reinen Wohngebiet).

Die Auffassung im Erlass des Hess. Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.03.2001 (INF. HStT 4 - 5/2001, S. 79), es bestehe kein dringendes Bedürfnis, gegen bestehende ungenehmigte Antennenanlagen bauaufsichtlich einzuschreiten, rechtfertigt nicht die Auslegung als Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtsbehörden, dass generell nicht gegen bestehende Antennen eingeschritten werden dürfe.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 575/02

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 3629/00 vom 19.12.2000

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Mobilfunkantenne, Baugenehmigung, Genehmigungspflicht, Nutzungsänderung, Gebäude, Mobilfunk, Antennenanlage
Stichwort:Antennenanlage
Leitsatz:Die Errichtung (Anbringung) einer Mobilfunkanlage mit einem 9,5 m hohen Trägermast auf einem Sparkassengebäude stellt eine zusätzliche gewerbliche Nutzung des Gebäudes dar, die nicht als zulässige Nutzung des Betriebes der Sparkasse angesehen werden kann und von dieser Nutzung nicht mitumfasst wird. Sie ist daher gemäß § 62 Abs. 1 HBO baugenehmigungspflichtig. § 63 Abs. 3 Nr. 2 HBO führt in diesem Fall nicht zur Freistellung von der Baugenehmigungspflicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 3629/00


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